Nun auch beim Sport im Freien die 2G-Regel
03.12.2021. Der Spielbetrieb im Regionalverband Südwest sowie in den Landesverbänden des FVR und des SWFV wird auch nach Einführung der 2G-Regel fortgesetzt. Das bedeutet, dass Personen ab 18 Jahren Fußball auch im Freien nur dann spielen können, wenn sie den 2G-Status nachweisen, also geimpft oder genesen sind. Im Bereich des Kinder- und Jugendfußballs werden weiterhin besondere Regelungen gelten, die diesem Altersbereich auch künftig die Ausübung von Wettkampf und Training im Breiten- und Freizeitsport ermöglichen. Die Kontrolle des Impfstatus ist im Senioren- als auch im Jugendbereich durch den gastgebenden bzw. veranstaltenden Verein zu führen.
Saison 2020/21 wird annulliert
27.03.2021. Der Punktspielbetrieb der Saison 2020/21 wird in allen Spiel- und Altersklassen eingestellt und die bisher ausgetragenen Begegnungen werden annulliert. Auf- und Absteiger wird es nicht geben. Diese Entscheidung hat der Beirat des Fußballverbandes Rheinland auf Antrag des FVR-Präsidiums getroffen. Sie gilt sowohl für die Senioren und Frauen als auch für die Juniorinnen und Junioren.
Der Bitburger Rheinlandpokal, der Rheinlandpokal der Frauen sowie die IKK-Rheinlandpokale der Junioren sollen zu Ende gespielt werden, sofern die Verfügungslage dies erlaubt. Auch die Bitburger Kreispokalwettbewerbe sollen nach Möglichkeit sportlich beendet werden.
Hinsichtlich der Saison 2021/22 wurden sowohl für Senioren, Frauen, Juniorinnen als auch Junioren keine Regelungen festgelegt. Da derzeit völlig offen ist, wann der Spielbetrieb unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz wieder aufgenommen werden darf, kann bezüglich des Saisonbeginns und damit auch in Bezug auf einen eventuell zu verändernden Spielmodus zum aktuellen Zeitpunkt keine Entscheidung getroffen werden.
Früheste Wiederaufnahme des Spielbetriebs im FV Rheinland am 27./28. Februar 2021
Das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland hat einstimmig beschlossen, den derzeit auf Grund der Corona-Pandemie ruhenden Spielbetrieb frühestens am Wochenende 27./28. Februar 2021 wiederaufzunehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch nach wie vor die aktuelle Verfügungslage von Bund und Ländern. Hintergrund der Entscheidung ist die derzeitige Infektionslage, durch die auch für den gesamten Januar 2021 nicht mit Lockerungen zu rechnen ist.
Damit hat die bisherige zeitliche Maßgabe im FVR (früheste Wiederaufnahme am Wochenende 15./16./17. Januar 2021) keine Gültigkeit mehr. Keine Veränderungen gibt es hingegen im Hinblick auf die Vorlaufzeit: Mindestens zwei Wochen vor Wiederaufnahme des Spielbetriebs werden die Vereine entsprechend informiert.
Desweiteren heißt es in der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP (gültig ab 11.01.2021)
„Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.“
Unterbrechung des Spielbetriebs
Der Fußballverband Rheinland hat aufgrund der aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie nach intensiven Überlegungen entschieden, den kompletten Pflichtspielbetrieb ab Donnerstag, 29. Oktober, zu unterbrechen. Dies betrifft sämtliche Spielklassen und Pokalwettbewerbe der Herren, Frauen, Jugend und des Ü-Fußballs auf Sportplätzen im Freien sowie sämtliche Wettbewerbe in der Halle und gilt bis auf Weiteres. Eine eventuelle Fortsetzung des Spielbetriebs wird mit mindestens zwei Wochen Vorlauf angekündigt… (weiterlesen)
Desweiteren heißt es in der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP
„Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.“
Hygienekonzept Liga-/Pokalspielbetrieb der SG Prümer Land
Wir bitten um Beachtung!!
Stand: 01.10.2020
Hygienekonzept SGP – Spielort Prüm
Hygienekonzept SGP – Spielort Wallersheim
Hygienekonzept SGP – Spielort Rommersheim
Mögliche Wiederaufnahme des Spielbetriebs
Mit den Lockerungen und Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung ist die Wiederaufnahme des Spielbetriebs möglich. Wann die Saison in den verschiedenen Altersklassen offiziell beginnt, wird der FV Rheinland zeitnah entscheiden und bekannt geben.
Die Möglichkeit, Freundschafts- und Testspiele durchzuführen, ist also wieder gegeben. Aber es gilt nun mehr denn je, Hygieneregeln zu befolgen und gemeinsam darauf zu achten, dass wir weiterhin Fußball spielen dürfen und keine zweite Corona-Welle entsteht.
Laut Hygiene-Konzept des Fußballverband Rheinlands für den Amateurfußball in Rheinland Pfalz gilt folgendes für den Spielbetrieb
Weitere Lockerungen im Kontaktsport
14.07.2020. Mit den neuen Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung werden das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen ab Mittwoch, 15. Juli ermöglicht.
Voraussetzung für die neuen Lockerungen ist eine Kontaktdatenerfassung der jeweiligen Trainings- und Wettkampfgruppe zur Nachverfolgbarkeit von eventuell auftretenden Infektionsketten.
Lockerungen für den Trainingsbetrieb
24.06.2020. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat am 19. Juni die 10. Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die für den Amateurfußball ab dem 24. Juni folgende Änderungen vorsieht:
Demnach ist das gemeinsame sportliche Training in Gruppen von bis zu zehn Personen mit Kontakt zulässig. Für das Training im Verein bedeutet dies, dass innerhalb einer Gruppe beispielsweise 5 gegen 5 gespielt werden darf. Diese Gruppe darf aber während des Trainings nicht mit weiteren Spielern gemischt werden, also auch ein internes Turnier (z. B. drei Teams à 5 Spieler) ist nicht gestattet.
Trainingsbetrieb
Liebe Trainer, Betreuer, Übungsleiter und Spielerinnen und Spieler
Ab dem 13.05.2020 ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unabhängig von der Sportart zulässig, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern erfolgt und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
Diese Regelung gilt also auch für den Fußball als Mannschaftssportart, soweit stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen allen Spielerinnen und Spielern gewährleistet ist. Lediglich Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, sind untersagt.
Was bedeutet dies konkret für uns als Verein?
- Im Trainingsbetrieb ist durchgehend ein ausreichend großen Personenabstand von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten.
- Das Training muss kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ist bei der Gestaltung des Trainings auf die durchgehende Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Das Training muss ohne Wettkampfsimulationen und –spiele stattfinden.
- Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind konsequent einzuhalten, Sportgeräte sind nach jeder Nutzung zu desinfizieren.
- Die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche müssen geschlossen bleiben; Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden darf nicht in der Sportstätte stattfinden.
- Eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen und größeren Menschenansammlungen hat zu erfolgen.
- Die Nutzung von Vereinsheimen und sonstigen Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen ist untersagt.
- Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. Individualtraining kann eine Option sein.
- Zuschauer sind nicht zugelassen.
Verantwortlich für die Organisation des Trainingsbetriebes und die damit verbundene Einhaltung der behördlichen Auflagen ist der Vorstand.
Zu den organisatorischen Maßnahmen gehört auch eine entsprechende Unterweisung der Übungsleiter, die den Trainingsbetrieb durchführen. Diese Unterweisung hat bereits stattgefunden und die Trainer werden in Kürze auf euch alle zu gehen und die Vorgehensweise beim Training besprechen.
Saison 2019/20 wird abgebrochen
16.05.2020. Am heutigen Samstag hat der Beirat des Fußballverbandes Rheinland auf Antrag des FVR-Präsidiums eine Entscheidung über den weiteren Verlauf der Saison 2019/20 getroffen. Das nach dem Verbandstag höchste Gremium des FVR – das sich aus dem Verbandspräsidium, den Kreisvorsitzenden und je Kreis einem Beisitzer zusammensetzt – sprach sich einstimmig und ohne Enthaltung für einen Abbruch der Saison 2019/20 mit den jeweils am 13. März 2020 geltenden Tabellenständen aus. weiterlesen…
Liebe Sportler und Sportlerinnen,
die Corona-Krise und auch der Lockdown haben uns alle aufs tiefste getroffen. Freunde treffen, Fussball spielen, Geselligkeit und Bewegung sind derzeit schwierig bzw. nur unter bestimmten Vorgaben möglich. Wir hoffen alle, dass wir bald wieder zurück auf den Rasen können, hierbei steht eure Gesundheit, die eurer Mitspieler, Trainer und auch Familienangehörigen an oberster Stelle. Mit der 6. Corona Verordnung, die in den kommenden Tagen veröffentlicht wird, werden wir einen weiteren Schritt in Richtung „Normalität“ machen können.
Nichts destotrotz wird es noch einige Zeit dauern, bis wir unseren geliebten Sport in gewohnter Manier ausüben können. Natürlich kommen jetzt viele Fragen auf, was den Spiel- und Trainingsbetrieb anbelangt. Hier möchten wir uns an die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz und des Fußballverbandes Rheinland halten. Der Fußballverband wird, ergänzend zur Landespolitik, im Laufe der nächsten Woche eine Entscheidung über die Fortsetzung oder Abbruch der Saison 2019/2020 entscheiden (der TV/FuPa berichtete). Sobald diese Frage geklärt ist, wird es sicherlich nicht lange andauern, bis eine Lösung zur Auf- und Abstiegsreglung gefunden ist. All diese Informationen werden wir euch zeitnah über WhatsApp aber auch hier auf der Homepage mitteilen.
Der DFB, als größter Sportbund der Welt, hat bereits Heute eine Handlungsempfehlung für die Trainingseinheiten herausgegeben (siehe unten: „Zurück auf den Platz“). Wir werden diese von Vereinsseite mit unseren zuständigen Trainern und Betreuern, aber auch gemeinsam mit der Stadt und den Gemeinden besprechen, um hier im Falle einer Wiederaufnahme des Trainingsbetrieb bestens vorbereitet zu sein.
Bis dahin hoffen wir, dass ihr euch eigenständig gesund und fit haltet und wir uns als bald wie möglich wiedersehen können. Als kleines Trostpflaster hat uns die Bundesregierung, gemeinsam mit der DFL, die Bundesliga geschenkt. Ab 16. Mai können wir wieder mit unseren Idolen und Vereinen mitfiebern und so die Zeit vielleicht etwas erträglicher gestalten.
In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Familien viel Gesundheit und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.
Der Vorstand.